Rasenmähen - Richtlinie

Veröffentlichungsdatum18.03.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienAmtliche Mitteilungen, Aktuelles - Umwelt
rasenmähen

An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen mit benzinbetriebenen Rasenmähern verboten. Es wird auch hingewiesen, dass es verboten ist, den Grasschnitt oder diverse Gartenabfälle an den Bachufern zu deponieren. Es werden laufend Kontrollgänge durch das Wasserschutzorgan der NÖ Landesregierung durchgeführt und alle Missstände ausnahmslos zur Anzeige gebracht.


Die Pflege der Gärten und Grünflächen führt durch Mäharbeiten sehr oft zu großer Lärmentwicklung und Belästigung der Nachbarn.
Nehmen Sie bitte Rücksicht, und führen Sie diese Tätigkeiten nur in dieser Zeit durch:

  • wochentags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstags nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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