Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, gab es in den letzten Tagen in Ungarn und der Slowakei einige bestätigte Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS). Diese für den Menschen ungefährliche Krankheit ist aber für Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpacas, Schweine, Farmwild sowie einige Wildtierarten (Reh, Hirsch, Gams, Muffel- und Schwarzwild) extrem ansteckend. Erkrankte Tiere werden nicht behandelt, sondern es muss der gesamte Bestand getötet und entsorgt werden.
Um diese hoch infektiöse Krankheit einzudämmen und eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern, haben die Veterinärbehörden im In- und Ausland einige Schutzmaßnahmen gesetzt, die von der EU vorgegeben sind. So wurde in den betroffenen Gebieten eine „Überwachungszone“ eingerichtet, welche auch bis nach Österreich in den Bezirk Neusiedl am See reicht. In der Überwachungszone müssen diverse Handelsbeschränkungen und weitere Maßnahmen (z.B. generelles Jagdverbot, Biosicherheit) eingehalten werden.
Zusätzlich wurde eine „weitere Sperrzone“ geschaffen, die noch weiter in das österreichische Staatsgebiet hineinreicht und auch die beiden Gemeinden Lichtenwörth und Zillingdorf miteinschließt. In dieser „weiteren Sperrzone“ gibt es keine Handelsbeschränkungen und auch kein Jagdverbot! Jedoch ist das Abhalten von Viehmärkten, Tierschauen etc. verboten. Und es sind umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben: Hygiene, saubere Stallkleidung, Desinfektion von (Transport-)Fahrzeugen, keine Kontaktmöglichkeiten mit Wildtieren, etc. müssen Sie in der derzeitigen Situation beachten. Beschränken Sie den Personenkreis für die Tierbetreuung auf das normale, notwendige Maß und führen Sie auch Aufzeichnungen dazu, wer tatsächlich Kontakt mit den Tieren hat. Falls Ihnen Leistungsrückgänge oder verdächtige Krankheitssymptome bei Ihren Tieren auffallen, melden Sie dies bitte Ihrem Amtstierarzt bzw. Ihrer Amtstierärztin.
ABER: Auch wenn weitere Gemeinden in den Bezirken Wiener Neustadt und Neunkirchen derzeit (Stand 27.3.2025) nicht betroffen sind und die Behörde keine Einschränkungen außerhalb der Sperrzone vorschreibt, weisen die Bezirksbauernkammern ausdrücklich darauf hin, dass ALLE tierhaltenden Betriebe sämtliche o.a. Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten sollen – im eigenen und im allgemeinen Interesse!
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Risikominimierende Maßnahmen in Österreich in Bezug auf MKS | Landwirtschaftskammer Niederösterreich oder Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG. Diese werden laufend aktualisiert.