Geflügelpest – Österreich seit 3. November 2025 erhöhtes Risikogebiet!

Veröffentlichungsdatum04.11.2025Lesedauer1 Minute

Auf Grund der aktuellen Bedrohungslage durch die Geflügelpest/Vogelgrippe in Europa, wurden in Österreich die ersten Maßnahmen per Kundmachung AVN_20251030_AVN_2025_33.pdf  gesetzt.

 Das gesamte Bundesgebiet Österreich wird ab 3. November 2025 zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt.

 Damit ist Folgendes ab 3. November zu beachten:

  •  Geflügel darf nicht mehr unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden.
  • Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
  • Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.

Bei Verdachtsfällen gilt eine besondere Meldepflicht (Betreuungstierarzt bzw. Amtstierart sind zu informieren):

  • bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
  • bei Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
  • bei Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.

 

Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen in Europa sind unter Aktuelle Tierseuchensituation in Österreich und in Europa - KVG aufrufbar. 

 Unter folgenden Link Volltextsuche | LK Niederösterreich sind aktuelle Informationen zur Geflügelpest aufrufbar. 

 Mehrsprachige Merkblätter zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebsmitarbeiter sind unter Vogelgrippe: Merkblatt und Infoblatt in verschiedenen Sprachen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich aufrufbar. 

 Es gibt auch einen Link auf der NÖ Seite: https://noe.lko.at/vogelgrippe-merkblatt-und-infoblatt-in-verschiedenen-sprachen+2400+4290116

 

 Biosicherheitsmaßnahmen beachten! 

 Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist unter TGD/Allgemeines aufrufbar. 

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