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Gemeinderatswahl am Sonntag, 14. März 2010
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig eine Wählerverständigungskarte.
Es gibt einen amtlichen Stimmzettel der Ihnen im Wahllokal ausgehädigt wird. Er muss jedoch nicht verwendet werden, denn es kann auch ein von den wahlwerbenden Parteien zugestellter Stimmzettel verwendet werden.
Vorzugsstimmen
Da das Persönlichkeitswahlrecht Vorrang gegenüber der Partei hat, weid der Name eines Kandidaten vor der Partei gewertet. Da auf den Listen der wahlwerbenden Parteien Kandidaten mit gleichlautenden Namen kandidieren, ist die Beifügung des Vornamens, des Berufes oder der Adresse zur unterscheidung unbedingt notwendig.
Briefwahl
Sollten Sie das Wochenende um den 14. März 2010 nicht im Gemeindegebiet verbringen, so haben Sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld Ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Sie können bei der Gemeindebehörde bis Mittwoch, 10. März 2010 eine Wahlkarte schriftlich (per Fax, eMail oder Brief) beantragen. Diese wird Ihnen umgehend zugesandt. Alternativ können Sie bei persönlicher Abholung bis Freitag, 12. März 2010 spätestens 12 Uhr eine Wahlkarte auch mündlich beantragen.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag, 14. März 2010 bis spätestens 6:30 Uhr bei der Gemeinde eintreffen oder von einem Boten während der Öffnungszeiten in das zuständige Spregel-Wahllokal gebracht werden.
06.03.2010
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